Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung & AGB

Datenschutz

 

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

 

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button):

 

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook,Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.

 

Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto

zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php.

 

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook- Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics:

 

Diese Website nutzt Funktionen des  Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und

dort gespeichert.

 

Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im

Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

 

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern,

indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

 

Kontaktformular:

 

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden

Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort

angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall

von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht

ohne Ihre Einwilligung weiter.

AGB

(1) Nutzung des Mietgegenstands

Giessen-Garage ist ein angelegter Garagenmietpark. Damit dieser sauber und ordentlich bleibt, ist es dem Mieter verboten, feuergefährliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten, Druckgasbehälter, Waffen, Munition, Drogen, Sondermüll, Giftmüll, Wasser gefährdende Stoffe oder Gegenstände, die mit Wasser gefährdenden Stoffen behaftet oder verunreinigt sind oder sonstige

Gegenstände, Stoffe oder Flüssigkeiten, die – nach der Gefahrenstoffverordnung GefStoffV - als gefährlich eingestuft werden, im Mietgegenstand zu lagern, abzufüllen oder umzuschlagen. Dazu gehören auch das kurzfristige Abstellen, Ablegen, Aufbewahren oder Zwischenlagern der vorgenannten Gegenstände, Stoffe oder Flüssigkeiten.

(2) Betriebskosten

1. Die Stromabrechnung erfolgt zu dem aktuellen Marktpreis des Abrechnungstages. Die Außenbeleuchtung wird getrennt erfasst und von der Gemeinschaft je Mietanteil getragen.

2. Werden Nebenkosten oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, kann der Vermieter diese Kosten oder Abgaben ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung oder Erhöhung auf den Mieter umlegen. Der neue Betrag ist ab dem ersten Tag des Kalendermonats fällig, der auf den schriftlichen Zugang des Erhöhungsverlangens, das den Grund der Anpassung benennt und erläutert, folgt.

3. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Preis für Verbrauchsstrom je Kilowattstunde an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Die Erhöhung ist auf 5% der Netto-Monatsmiete begrenzt. Der neue Betrag ist ab dem ersten Tag des Kalendermonats fällig, der auf den schriftlichen Zugang des Erhöhungsverlangens, das den Grund der

Anpassung benennt und erläutert, folgt.

4. Der Mieter erklärt sich einverstanden mit der Abrechnung der Stromkosten auf Basis von Zwischenzählern, die für interne Messungen – nicht aber zur Abrechnung mit dem Versorgungsunternehmen geeignet sind.

(3) Dauermietrechnung, Zahlungsverkehr, Verzug

1. Der Vermieter rechnet auf Basis des bestehenden Mietvertrages ab. Verlangt der Mieter eine separate Dauermietrechnung behält sich der Vermieter vor, die Dauermietrechnung durch E-Mail im pdf-Format oder in einem anderen gängigen Dateiformat zu übersenden. Die Dauermietrechnung verliert jeweils bei Beendigung des Garagenmietvertrages ihre Gültigkeit. Dies gilt auch ab

dem Kalendermonat einer Erhöhung des Mietzinses, der Nebenkosten sowie bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hier wird der Vermieter ab dem Kalendermonat der Änderung eine neue Dauermietrechnung ausstellen, die ab diesem Zeitpunkt

wirksam ist.

2. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR zuzüglich Verzugszinsen nach § 288 BGB (5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen, wenn nicht im Einzelfall der Vermieter einen höheren oder der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist.

4. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter das gesetzliche Vermieterpfandrecht nach den §§ 578 Abs. 2, 562 ff. BGB an den eingebrachten Sachen des Mieters zusteht. Im Falle eines Zahlungsverzuges können die verpfändeten Gegenstände zur Verwertung vom Mieter herausverlangt werden.

5. Nach vorliegender Stromabrechnung sind etwaige Differenzbeträge innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

(4) Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung

Der Mieter darf bezüglich des Mietzinses nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen, ein Minderungsrecht geltend machen oder eine Zahlung zurückhalten, sofern die Gegenforderung, das Recht zur Minderung oder das Zurückbehaltungsrecht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Mieter muss zudem seine Absicht, gegenüber dem Mietzins aufzurechnen, diesen zu mindern oder zurückzubehalten; der Vermieter muss mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses unter Angabe und Nachweis der Gründe schriftlich anzeigen. Ziff. 10 Nr. 3 bleiben unberührt.

(5) Vermieterservice

1. Der Vermieter erbringt Stromversorgung, Objektschutz. Der Mieter gewährt dem Vermieter im Bedarfsfall Zutritt zum Mietgegenstand zur Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie der jährlichen Stromablesung. Der Vermieter teilt dem Mieter den jeweiligen Termin rechtzeitig mit. In Notfällen sind der Vermieter und seine Mitarbeiter berechtigt, den Mietgegenstand ohne vorherige Genehmigung zu betreten und ohne den Mieter vorher hierrüber zu informieren.

Notfälle beinhalten insbesondere unaufschiebbare Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie jedwede Situation, durch die wegen Gefahr im Verzug erhebliche Schäden am Mietgegenstand oder für Leib oder Leben von Personen entstehen können.

(6) Pflichten des Mieters

1. Der Mietgegenstand ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Beschädigungen an der Mietsache sind zu vermeiden. Der Mieter hat einen Austritt gesundheits-gefährdender Stoffe (insb. Motoröl) zu vermeiden. Derartige Verschmutzungen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich zu melden und auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen. Der Vermieter kann einen Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung verlangen. Bei der Nutzung des Mietgegenstandes und

des Garagenhofes hat der Mieter die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.

2. Kraftfahrzeuge dürfen in dem Mietgegenstand oder auf dem Garagenhof nicht repariert, lackiert oder restauriert werden. Wartungsarbeiten, die notwendig mit Lärmentwicklung verbunden sind, sind nicht gestattet.

3. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände in dem Mietgegenstand oder auf dem Garagenhof zu waschen. Aufgrund des fehlenden Benzin-abscheiders ist dies behördlich nicht gestattet. Insbesondere sind bei Kraftfahrzeugen Motor- und Unterbodenbehandlungen sowie Ölwechsel ausdrücklich verboten.

4. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, die feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten. Daher sind Rauchen, offenes Feuer oder offenes Licht innerhalb des Mietgegenstandes untersagt. Es ist verboten, den Motor bei geschlossenem Garagentor laufen zu lassen.

5. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

6. Der Mieter teilt dem Vermieter etwaige Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung sowie der Telefonnummer unverzüglich mit.

7. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, dass er

7.1 bei der Ein- und Ausfahrt Rücksicht nimmt, insbesondere unnötiges Hupen und sonstigen Lärm zu vermeidet;

7.2 die Garage regelmäßig säubert und pfleglich behandelt,

7.3 die Tore (sowohl das Hoftor als auch jedes individuelle Garagentor) beim Verlassen der Anlage verschließt. Ist dies nicht der Fall haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden (Grafiti, Diebstahl, etc.)

7.5 Schäden oder sonstige Mängel unverzüglich zu dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.

7.6 die separat gültige Hausordnung ist einzuhalten.

8. Bei Verlust des/der übergebenen Schlüssel(s) hat der Mieter die notwendigen und erforderlichen Kosten zu tragen.

(7) Vertragsgemäßer Gebrauch des Mietgegenstandes

1. Der Mieter darf seinen Mietgegenstand nur zum vertraglich bestimmten Mietzweck benutzen und hat jeden vertragswidrigen Gebrauch zu unterlassen. Änderungen des Mietzwecks bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.

2. Notwendig werdende Schönheitsreparaturen am Mietgegenstand muss der Mieter auf eigene Kosten durchführen.

3. Die Beseitigung von Bagatellschäden übernimmt der Mieter mit bis zu 75 EUR pro Einzelfall, jährlich jedoch bis maximal 10 % des Jahres-Mietzinses. Bagatellschäden umfassen kleinere Schäden, zum Beispiel am Garagentor, am Türschloss und an der Beleuchtung.

4. Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, bauliche Änderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen. Bei zulässigen Änderungen etwaig anfallende Kosten trägt der Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter bis spätestens zur Übergabe den ursprünglichenZustand des Mietgegenstandes wiederherstellen.

5. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur mit schriftlicherZustimmung des Vermieters untervermieten.

(8) Haftung & Versicherung

1.Die Einstellung des Kraftfahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

2.Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

§ 536 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.

3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei Benutzung des Mietgegenstandes oder bei Missachtung der vorstehenden Regelungen durch ihn selbst, seine Angestellten oder durch von ihm beauftragte Dritte oder durch sonstige andere Personen, die für den Mieter tätig sind, am Mietgegenstand und/oder an anderen Sachen, Gebäuden oder sonstigen Gegenständen, die nicht in

seinem Eigentum stehen, schuldhaft verursacht werden. Für durch Tiere verursachte Schäden, die z. B. den Innenraum eines abgestellten Fahrzeugs beschädigen können, haftet der Vermieter nicht.

4. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen einschließlich Frostschäden oder das Abhandenkommen von Eingelagertem und/oder Eingestelltem, das sich in dem Mietgegenstand befindet, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig des Vermieters verursacht werden. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

5. Die Haftung des Vermieters ist bei technischen Problemen oder Defekten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zutritt zum Mietgegenstand, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Schadensersatzansprüche des Mieters sind im Falle des Verzugs der Übergabe des Mietgegenstandes auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt.

7. Der Vermieter schließt eine Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm).

(9) Kündigung aus wichtigem Grund

1. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung mit Fristsetzung den Mietgegenstand zweckwidrig ohne schriftliche Einwilligung verwendet und dadurch die Interessen des Vermieters gefährdet.

2. Eine fristlose Kündigung kann zudem ausgesprochen werden, wenn der Mieter für mehr als einen Monat mit der

Zahlung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete oder für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Zahlung von – in der Summe - zwei Monatsmieten in Verzug ist oder sofern der Vermieter nicht mehr zur Nutzung des Grundstücks, auf dem sich der Mietgegenstand befindet, berechtigt ist.

(10) Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstands

1. Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand des Vermieters wie besichtigt. Etwaige Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

2. Der Mietgegenstand ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem gereinigten, geräumten und vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter erwartet den Zustand, in dem der Mietgegenstand bei Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter übernommen wurde. Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt spätestens am letzten Werktag

(Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:00 und 19:00 Uhr) der Mietzeit. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Minderung des Mietzinses bei früherer Übergabe des Mietgegenstandes. Die Ordnungsmäßigkeit des Mietgegenstandes wird durch ein gesondertes Übergabeprotokoll festgestellt.

3. Der übergebene Schlüssel ist persönlich oder per Paketversand zurückzugeben. Ein Briefversand mit anschließendem Verlust des Schlüssels wird pauschal mit 350,00 € in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht tatsächliche höhere Kosten aufgrund des

Schlüsselverlusts dem Mieter nachweisen kann.

(11) Videoüberwachung, Datenschutz

1. Zur Vermeidung von Diebstählen, Sachbeschädigung und ähnlichen Delikten sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts behält sich der Vermieter vor, den relevanten öffentlichen Raum mittels Video zu überwachen. Die Videoüberwachung wird durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Die Daten werden innerhalb von vier Wochen gelöscht. Dies gilt nur dann

nicht, wenn der die Speicherung legitimierende Zweck noch nicht entfallen ist, weil die personenbezogenen Daten beispielsweise für die Aufklärung von Straftaten erforderlich sind. In diesem Fall werden die Daten unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind.

2. Die personenbezogenen Daten des Mieters (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung) werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung durch den Vermieter erhoben, verarbeitet und genutzt.

3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Feststellung der Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweises Personalausweis oder Reisepass) zu ermöglichen. Ist der Mieter eine juristische Person, ist ein aktueller (zum Vorlagezeitpunkt nicht älter als sechs Monate alter) Handelsregisterauszug vorzulegen.

(14) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Garagenmietvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen des Garagenmietvertrages davon nicht berührt. Der Vermieter und der Mieter verpflichten sich zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und

durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gesetzliche Bestimmungen kommen erst danach zur Anwendung. Das Gleiche gilt, sollte der Vertrag eine Lücke enthält.